STEUERSTRAFRECHT

Die Zusammenarbeit der Finanzbehörden innerhalb und über die Landesgrenzen hinweg wird immer vernetzter. Das Bankgeheimnis von sog. Steueroasen weicht spürbar auf. Die strafrechtlichen Verjährungsfristen wurden verschärft. Die Grenze zur Strafbarkeit wird immer unübersichtlicher.

 

Zwischenzeitlich haben sich auch Staaten wie Liechtenstein oder die Schweiz bereit erklärt, Bankkundendaten an deutsche Steuerermittlungsbehörden weiterzugeben. Das Bankgeheimnis, wie wir es bis vor kurzem kannten, löst sich weiter auf.

 

Durch diese stärkere Vernetzung der Finanz- und Ermittlungsbehörden geraten immer mehr Steuerpflichtige in den Fokus der Strafverfolgung. Auch Rentner, die bisher davon ausgingen, bereits aus dem Kreis der jährlichen Steuererklärungen herausgefallen zu sein, werden durch den Datenaustausch wieder „aufgespürt“. Neben Steuernachzahlungen können nun auch länger Geld- oder Freiheitsstrafen drohen.

 

Wir lassen Sie in einer solchen Situation nicht alleine und arbeiten diese strittigen Sachverhalte gemeinsam mit Ihnen auf. Zur Abwehr von strafrechtlichen Gefahren erstellen wir für Sie die befreienden Anzeigen oder vertreten Sie im Verfahren vor den Steuerfahndungsbehörden.

 

Mehrwert-Leistungen

  • Aufbereitung von Steuererklärungen für die Vergangenheit im Rahmen der strafbefreienden Selbstanzeige
  • Vertretung im Verfahren von Steuerfahndungsbehördern und/oder Gerichten (z. T. gemeinsam mit assoziierten Anwälten)
  • Präsenz bei Durchsuchungen