MEDIZINER GESUNDHEITSWESEN

Das immer wieder reformierte Vertragsarztrecht im Heilberufebereich hat für diese Berufsgruppe eine Fülle von neuen Kooperations- Gesellschaftsformen eröffnet. Hinzu kommt der stärkere Wettbewerb um Privatpatienten und fachgruppenspezifische deutliche Einschnitte bei den Vergütungen der Kassenärztlichen Vereinigungen.

 

Die Angehörigen der Heilberufe müssen daher heute kaufmännischer denken und entsprechende wirtschaftliche Prozesse einleiten. Hinzu kommen die Hürden des Steuerrechts, welches sich z. T. konträr zu den neuen Vergütungs- und Kooperationsformen des Heilberuferechts entwickelt.

 

Wir machen Ihr Praxis-Rechnungswesen fit für die Zukunft und stecken gemeinsam mit Ihnen den erforderlichen Umfang der aussagekräftigen Auswertungen ab. Bereits im Rahmen der Buchhaltung legen wir Wert auf die korrekte Zuordnung der einzelnen Positionen im Hinblick auf steuerliche Zuordnungserfordernisse (z. B. zu Freiberufler-Praxis und gewerblicher Bereich).

 

Gemeinsam mit unseren assoziierten Anwälten im Bereich Medizin- und Gesellschaftsrecht gestalten wir individuell die Entwicklung Ihrer Praxis vom Aufbau bis zur Abgabe.

 

Mehrwert-Leistungen

  • Einrichtung einer Ärzte- oder individuellen BWA zur Buchhaltung
  • Rechnerische oder rechtliche Prüfung von KV-Bescheiden (gemeinsam mit einem Fachanwalt für Medizinrecht)
  • Praxisbewertungen im Vorfeld von Kauf oder Verkauf
  • Steuerliche Begutachtung von Tätigkeiten außerhalb der Kerntätigkeit als Arzt hinsichtlich Gewerblichkeit und/oder umsatzsteuerlicher Würdigung
  • Einrichtung von gesonderten organisatorischen Gesellschaften oder Buchführungen zur Vermeidung von gewerblichen Infektionsrisiken.